Einschlägige Fachpraktische Tätigkeit
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine sogenannte Einschlägige Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Dies geht für das Lehramt an Berufskollegs / Lehrtätigkeit an berufsbildenden Schulen auf eine KMK Vereinbarung zurrück und ist auch rechtlich in der Lehrerausbildung in NRW verankert.
Inhaltltich ist dies darin begründet, dass Lehrkräfte an Berufskolleg / berufbildenden Schulen, u.a. Auszubildenden unterrichten und erwartet wird, dass die Lehrkräfte auch einen eigenen Einblick in die Betriebliche Arbeitsewelt haben. Dies aus unserer Sicht inhaltlich auch sinnvoll, genau so wie auch von betrieblichen Ausbildenden erwartet werden, dass Sie einen Vorstelleung von den beruflichen Schulen haben. Für den Master Wirtschaftspädagogik / Lehramt an Berufskolleg II ist daher auch ein fünfwöchiges Praktikum an einer berufsbildenden Schule vorgesehen, auch wenn hier das betriebliche Profil gewählt wird.
Da es sich formal jedoch um einen Zulassungsvoraussetzung des Vorberitungsdienstes handelt, erfolgt die überprüfugn auch durch das hierfür zuständige Prüfungsamt. Dieses ist im Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung angesiedelt.
Die Informationen zur Bestätigung und auch die Anrechungsmöglichkeiten (z.B. einer Dualen Berufsausbildung) finden Sie hier.
Wer eine Bestätigung über die Fachpraktisch Tätigkeit besitzt, kann sich das im Studium vorgesehen Berufsfeldpraktikum auf dieser Basis anrechnen lassen. Informationen finden Sie hierzu bei unserem Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL).